Die zehn Risikomanagement-Maßnahmenbereiche nach § 30 Abs. 2 BSIG dokumentieren — je Bereich mit regelndem Dokument, Verantwortlichem und Wirksamkeitsnachweis. Ergebnis: eine Umsetzungsdokumentation und eine Nachweisliste für behördliche Nachfragen.
Zwischen „wir haben ein Backup-Konzept" und einem prüffesten Nachweis liegt die Arbeit, an der es in der Praxis hakt. Wer nach dem Betroffenheits-Check feststellt, dass NIS2 greift, muss die zehn Risikomanagement-Maßnahmenbereiche nach § 30 Abs. 2 BSIG nicht nur umsetzen, sondern dokumentieren: je Bereich das regelnde Dokument, den Verantwortlichen und den Beleg der Wirksamkeit.
Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte, Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Aufrechterhaltung des Betriebs und Krisenmanagement, Sicherheit der Lieferkette, Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung, Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit, Cyberhygiene und Schulungen, Kryptografie und Verschlüsselung, Personalsicherheit und Zugriffskontrolle sowie Multi-Faktor-Authentisierung und gesicherte Kommunikation.
55 Angaben in 11 Abschnitten, jede mit Fundstelle. Ergebnis sind zwei druckbare Dokumente: eine Umsetzungsdokumentation, die den Stand je Maßnahmenbereich beschreibt, und eine Nachweisliste, die jede beantwortete Angabe ohne Beleg farbig als Lücke ausweist. Damit ist die Dokumentation zugleich die Gap-Analyse — man sieht, wo noch etwas fehlt, bevor jemand anderes es sieht.
Alle Eingaben liegen ausschließlich im lokalen Speicher dieses Browsers. Es findet keine Übertragung an einen Server statt. Über Export und Import als JSON sichern Sie den Stand oder wechseln das Gerät.