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AI-Act-Betroffenheitsnavigator
Je KI-Anwendungsfall: Klasse, Pflichten, Frist
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Bin ich vom AI Act betroffen — und was gilt bis wann?

Nicht das Unternehmen wird eingestuft, sondern jedes KI-System einzeln. Anwendungsfälle erfassen, Klasse und Frist je Fall bestimmen.

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Fällt unsere KI-Anwendung unter den AI Act?

Die Frage ist so nicht zu beantworten — und das ist der häufigste Denkfehler bei diesem Thema. Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 stuft nicht das Unternehmen ein, sondern jedes KI-System einzeln. Ein Betrieb kann gleichzeitig eine verbotene Praktik einsetzen, ein Hochrisikosystem betreiben und daneben ein Dutzend Anwendungen führen, die nur minimal reguliert sind. Deshalb arbeitet dieses Werkzeug als Register: Unternehmensprofil einmal, danach jeder Anwendungsfall einzeln durch acht Prüfstufen.

Was das Werkzeug prüft

Je Fall werden Rolle (Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler), Risikoklasse, Pflichten und Frist bestimmt — in der fachlich zwingenden Reihenfolge: KI-System nach Art. 3 Nr. 1, Ausnahmen nach Art. 2, Verbote nach Art. 5, Anhang I, Anhang III einschließlich des Filters nach Art. 6 Abs. 3, Transparenzpflichten nach Art. 50, GPAI nach Kapitel V. Der Katalog enthält 18 typische Mittelstandsfälle als Einstieg. Jede ausgewiesene Pflicht trägt ihre Fundstelle.

Die Fristen nach dem Digital Omnibus

Rechtsgrundlage ist die KI-VO in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Sie hat die Hochrisiko-Fristen verschoben — Anhang III auf den 02.12.2027, Anhang I auf den 02.08.2028 —, nicht aber die Verbote nach Art. 5, die KI-Kompetenz nach Art. 4 und die Transparenzpflichten nach Art. 50. Letztere gelten seit dem 02.08.2026; für die maschinenlesbare Kennzeichnung von Bestandssystemen läuft eine Nachfrist bis zum 02.12.2026.

Zwei Punkte, an denen generische Checker scheitern

Wer sich auf den Filter des Art. 6 Abs. 3 beruft, ist damit nicht freigestellt: Die Bewertung ist zu dokumentieren (Art. 6 Abs. 4) und das System trotzdem zu registrieren (Art. 49 Abs. 2). Und die Open-Source-Ausnahme des Art. 2 Abs. 12 trägt bei Hochrisiko, Art. 5 und Art. 50 gerade nicht. Beides bildet das Werkzeug als eigene Ergebnisklasse ab, statt „nicht betroffen" auszugeben.

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